Pressemitteilung der Stadt Xanten bzgl. Weihnachtsmarkt

Nov 17, 2021

Anbei die aktuelle Stellungnahme der Stadt Xanten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes

Pressemitteilung – 2-G Regeln Weihnachtsmarkt

Wichtig! Hier ein Auszug aus der Allgemeinverfügung zur Konkretisierung, wer den Markt besuchen kann:

(3) Die Beschränkung nach Abs. 1 gilt nicht für:

  • Kinder, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, • Schwangere,
  • Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird

Bei fehlender Immunisierung ist diesen die Nutzung der Angebote des Weihnachtsmarktes als getestete Person i.S.d. § 2 Abs. 8 S. 2 CoronaSchVO in der ab dem 10.11.2021 gültigen Fassung gestattet. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Ein Nachweis über das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes ist mitzuführen und den zur Kontrolle berechtigten Personen auf Verlangen vorzulegen.

Ob Menschen mit entsprechenden medizinischen Einschränkungen und Gründen dann ohne Immunisierung einen Weihnachtsmarkt in der aktuellen Pandemielage besuchen, mag jede/r für sich selbst eigenverantwortlich entscheiden…

Es geht uns nicht darum, Menschen auszugrenzen oder zu diskriminieren sondern Menschen zu schützen!

(Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Xanten bzw. Stellungnahme Thomas Görtz, Bürgermeister der Stadt Xanten)

Ergänzend die vollständige Allgemeinverfügung (Stand 17.11.2021)

Allgemeinverfügung Stadt Xanten – 2-G Regeln Weihnachtsmarkt